SICHERHEIT
DURCH DAS GESETZ GESCHÜTZT
Immobilien-Anlagefonds unterliegen dem Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz KAG):
- Die Fondsleitungsgesellschaft wahrt ausschliesslich die Interessen der Anteilseigner.
- Fondsleitung sowie Depotbank unterstehen gegenüber dem Anteilseigner der Treuepflicht.
- Die Depotbank bewahrt das Fondsvermögen auf und sorgt dafür, dass die Fondsleitung hinsichtlich der Anlageentscheide, der Berechnung des Wertes der Anteile und der Verwendung des Erfolges das Gesetz respektiert
DANK FACHLEUTEN
Die FINMA garantiert, dass die Fondsleitungsgesellschaft sich aus qualifizierten Immobilienfachleuten zusammensetzt.
Die Fondsleitungsgesellschaften sind verpflichtet, treuhänderisch tätig zu sein. Die ständigen Experten, die den Verkehrswert der Immobilien bei Kauf, Verkauf und Abschluss des Geschäftsjahres schätzen, werden durch die FINMA genehmigt.
DURCH TRANSPARENZ
Veröffentlichung des vollständigen Liegenschaftenverzeichnisses zweimal pro Jahr (Typologie, Verkehrswert, Selbstkosten und Betrag der eingenommenen Mieten).
Die Bücher des Fonds werden von einem Revisionsorgan geprüft und werden veröffentlicht. Die Anleger können die Geschichte des Fonds über längere Zeit zurückverfolgen.
DURCH PREISGARANTIE UND LIQUIDITÄT DER GUTHABEN
Die Anteile der LA FONCIÈRE sind an der Schweizer Börse (SIX Swiss Exchange) kotiert, die Liquidität der Anteile und deren Übertragbarkeit sind sichergestellt.
Die Fondsleitung ist ausserdem verpflichtet, die Anteile zu einem garantierten Preis zurückzukaufen.
